|
Willkommen
Aktivitäten
Marokko Outdoor Kontakt
Sag’s einem Freund
E-Mail des Freundes:
|
Morocco Outdoor Adventure - Datenschutz und Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
Datenschutz Morocco Outdoor Adventure SARL ist verpflichtet, die Privatsphäre seiner Kunden zu wahren. Es ist unsere Politik, persönliche Daten nicht zu tauschen, zu verkaufen oder an externe Parteien weiterzugeben. Persönliche Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn der Eigentümer der Daten seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Manchmal müssen wir aber während der Reise Informationen über unsere Kunden an Hotels, Transportunternehmen, Polizei oder Militär übergeben.
Für die Sicherheit von Daten während der Übertragung im Internet können wir keine Garantie übernehmen. Daten werden meistens unverschlüsselt übertragen, auch beim E-Mail-Verkehr. Sicherheitslücken bei der Datenübertragung können von Dritten zur Auslesung der Daten genutzt werden.
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB)
1. Vertragsgegenstand
2. Abschluss des Reisevertrages 2.2. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) von weiteren Reiseteilnehmern, für die er die Reisebuchung vornimmt, sowie für seine eigenen Pflichten einzustehen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.2. Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis wird die angegebene Mindest- Teilnehmerzahl benötigt. Liegen weniger Buchungen vor wird die Tour nach Rücksprache mit den Angemeldeten durchgeführt und ein Kleingruppenzuschlag erhoben. 3.3. Nach Eingang der Reiseanmeldung erhalten Sie unsere Reisebestätigung zusammen mit der Rechnung und dem Einzahlungsschein. Die Anzahlung beträgt CHF 100.- pro Person und ist innerhalb 10 Tagen zu bezahlen. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. 3.4. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann Morocco Outdoor Adventure SARL nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist entschädigungslos vom Reisevertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5.3. einfordern.
4. Preisänderungen a) Erhöhung der Transport- und Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten) 4.2. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Morocco Outdoor Adventure SARL wird Preiserhöhungen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent vom Gesamtpreis haben Sie das Recht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
5. Rücktritt durch den Kunden (Annullation), Ersatzreisender und Umbuchungen 5.2. Bei der Annullierung werden pro Person Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF 100.- erhoben. 5.3. Annullieren Sie Ihre Reise später als 60 Tage vor Reisebeginn, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen (die Rücktrittskosten betragen pro Kunde):
60-45 Tage vor Abreise: 10% des Reisepreises
Massgeblich zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen oder elektronischen Mitteilung bei uns. Beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend. 5.4. Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig oder verfügen Sie nicht über die notwendigen Reiseausweise und Versicherungen, ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet. 5.5. Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie bis spätestens 2 Tage vor Reisebeginn einen Ersatzreisenden stellen, welche bereit ist, zu den bestehenden Bedingungen in Ihren Vertrag einzutreten. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten. 5.6. Der Eintritt einer Ersatzperson ist ausgeschlossen, wenn Morocco Outdoor Adventure SARL teilt Ihnen so schnell als möglich mit, ob die von Ihnen ernannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann. 5.7. Bei Umbuchungen und Änderungen durch den Kunden beträgt die Gebühr zwischen CHF 60.- und CHF 100.- pro Person und ensprechend dem Änderungsumfang. 6.3. In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche ihrerseits sind ausgeschlossen. 6.4. Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Reiseleiter sind befugt, Teilnehmer die nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten von Marokko anzupassen, trotz mehrmaliger Mahnung und Hinweisen die Gruppe nachhaltig stören oder gefährden oder sich in solchem Masse vertragswidrig verhalten, von der Reise auszuschliessen. Kündigt Morocco Outdoor Adventure SARL den Vertrag, so behalten wir den Anspruch auf den bezahlten Reisepreis. Die Kosten des restlichen Aufenthalts und/oder der frühzeitigen Rückreise obliegen dem Kunden.
7. Leistungs- und Programmänderungen vor und während der Reise 7.2. Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel, Transfer- und Fahrzeiten usw.) während der Reise zu ändern, wenn höhere Gewalt (Natur- und Nuklearkatastrophen, Krieg, Kriegsgefahr oder kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, terroristische Aktivitäten, staatliche Massnahmen, Epidemien, ungünstige Wetterbedingungen usw.) oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar und abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
8. Vorzeitige Rückreise und Reiseabbruch durch den Reisenden 8.2. In dringlichen Fällen (z.B. Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung, Unfall oder Tod von Angehörigen usw.) wird Ihnen unsere Reiseleitung oder Chauffeur bei der Organisation Ihrer Rückreise behilflich sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellungen und Bedingungen durch Ihre Reiseversicherung, welche Sie umgehend kontaktieren sollten. 8.3. Bei Reiseabbruch und Änderung der Reiseleistungen durch den Kunden während der Reise gehen die allfällig daraus resultierenden Mehrkosten wie z.B. Transfers, Hotels, Rückreisekosten usw. zu Ihren Lasten. 8.4. Bei Reiseabbruch während der Reise müssen Sie ein Entlassungsformular ausfüllen und unterschreiben.
9. Versicherungen 9.2. Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung ist obligatorisch. Morocco Outdoor Adventure SARL setzt auch voraus, dass Sie eine Reiseversicherung für alle Ihre Aktivitäten, einschließlich Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserückholversicherung und Reisehaftpflichtversicherung besitzen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, um Ihre Deckung zu verstehen. Eine Kopie Ihrer Policen wird am Beginn der Reise als Nachweis für die Abdeckung verlangt.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 10.2. Spezielle Impfungen sind für die Einreise nach Marokko nicht erforderlich, aber es werden Typhus, Hepatitis, Tetanus und Polio empfohlen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arzt für weitere Beratung und Informationen.
11. Beanstandungen 11.2. Der Reiseleiter vor Ort wird bemüht sein, innert der Reise angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Beanstandungen oder deren Inhalt Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadensersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen und Sie verlieren uns gegenüber jegliche Rechte. 11.3. Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung innerhalb von 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich bei Morocco Outdoor Adventure SARL einreichen. Ihrer Beanstandung sind die schriftliche Bestätigung vom Reiseleiter und allfällige Beweismittel beizulegen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.
12. Haftung 12.2. Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich Morocco Outdoor Adventure SARL auf diese berufen und haftet in jedem Fall nur im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze. 12.3. Jegliche Haftung von Morocco Outdoor Adventure SARL ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrags zurückzuführen ist auf In diesen Fällen ist jegliche Schadensersatzpflicht von uns ausgeschlossen. 12.3.1. Für Personenschäden, Tod, Unfälle, Körperverletzung usw., die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrags sind, haftet Morocco Outdoor Adventure SARL, wenn die Schäden durch uns verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. An Bergbesteigungen, Wanderungen, Trekkings und anderen Sportaktivitäten und Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko teil. 12.3.2. Bei übrigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.), die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrags entstehen, haftet Morocco Outdoor Adventure SARL, wenn wir den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, vorbehalten bleiben die tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse und internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. 12.3.3. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände nicht im unbewachten Bus usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Checks und Kreditkarten usw. haftet Morocco Outdoor Adventure SARL nicht. 12.4. Für Aktivitäten und Ausflüge welche am Reiseziel vom Kunden selber gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet Morocco Outdoor Adventure SARL nicht. 12.5. Für Leistungen, welche der Reiseteilnehmer während der Reise nicht beansprucht (Ausflüge, Besichtigungen, Mahlzeiten) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. 12.6. Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet Morocco Outdoor Adventure SARL nicht. 12.7. Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitgehende Haftungsbegrenzungen resp. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13. Planung nach Ihrer Rückkehr
14. Sonstige Bestimmungen 14.2. Stand dieser Bedingungen ist Dezember 2010.
15. Gerichtsstand
16. Reiseveranstalter |